
Rechtslage
Beim Brandschutz geht es um professionelle Sicherheitstechnik zum Schutz von Personen und Sachwerten. Für die Produkte gibt es die Europäischen Normenreihe EN-54. Alles AJX-Fire Produkte sind selbstverständlich nach dieser Norm geprüft und zertifiziert.
EN 54 zertifiziert:
Alle Produkte sind gemäße EN54 Normenreihe geprüft
Sichere Funktechnologie:
Zuverlässige Funkübertragung gemäß EN 54-25
Geprüfte Systemfunktionalität:
Gesamtheitliche Kompatibilität des System nach EN54-13
Planung & Klassifizierung
Für die Einstufung und Klassifizierung eines Objektes sollte ein Brandschutzkonzept bzw. ein Brandschutzgutachten die Grundlage für eine Detailplanung sein. Je nach Klassifizierung gelten unterschiedliche Produktnormen, Anwendungsnormen und Planungsrichtlinien. Anbei eine kurze Übersicht der wichtigsten Normen und den entsprechenden Begrifflichkeiten.
Grundlage der Detailplanung
Brandschutzkonzept bzw. Brandschutzgutachten als Ausgangspunkt.
Normen je nach Klassifizierung
Produktnormen, Anwendungsnormen und Planungsrichtlinien unterscheiden sich.
Schnelle Orientierung
Übersicht der wichtigsten Normen und relevanten Begrifflichkeiten.

Der anlagentechnische Brandschutz lässt sich grob in 4 Kategorien einteilen

Rauchwarnmelder (RM)
Gefahrenwarnanlagen (GWA)
Brandwarnanlagen (BWA)
Brandmeldeanlagen (BMA)
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Rauchwarnmelder (RM)
In Deutschland sind in allen Bundesländern Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist in den entsprechenden Landebauordnungen festgeschrieben. Die Rauchwarnmelder müssen zugelassen sein nach der Europäischen Produktnorm EN 14604. In diese Produktnorm sind die technischen Anforderungen an Rauchwarnmelder definiert.
Die Anwendung und die Vorgaben wo und wie ein Rauchwarnmeldern zu installieren ist – sind in der deutschen Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Dort ist auch festgelegt, dass Rauchmelder in allen Schlafräumen, Fluren und Rettungswegen zu installieren sind.
Diese Rauchwarnmelder können Stand-Alone Rauchwarnmelder sein, funkvernetzt oder Teil eines Alarmsystems sein – wenn der Rauchwarnmelder nach der Produktnorm EN 14604 zugelassen ist.
Gefahrenwarnanlagen (GWA)
Gefahrenwarnanlagen sind Alarmsysteme, welche unterschiedliche Gefahren wie Einbruch, Brand, Überfall, Notruf, Überflutungen und sonstige technische Störungen detektieren. Diese umfassenden Alarmsysteme können kabelgebunden oder funkbasiert sein. Gefahrenwarnanlagen und Alarmsysteme müssen nach der europäischen Produktnorm EN 50131 zertifiziert sein.
Je Objektart und Risikoklassifizierung wird in der EN 50131 nach Sichergrade SG 1 bis SG 4 unterschieden. Wenn in einer Gefahrenwarnanlage auch Rauchwarnmelder installiert werden, müssen diese nach der Europäischen Produktnorm EN 14604 zugelassen sein.
Die Anwendung und die Vorgaben wie ein Gefahrenmeldesystem zu installieren ist, wird unter anderem in der Deutschen Vornorm V VDE 0826 Teil 1 definiert.
Brandwarnanlagen (BWA)
Brandwarnanlagen sind „kleine“ Brandmeldeanlagen ohne eine Aufschaltung zu einer Feuerwehr. Bei Brandwarnanlagen müssen alle Produkte vollumfänglich nach der europäischen Produktnormenreihen EN 54 geprüft und zertifiziert sein. Bei Brandwarnanlagen dürfen nur Brandmeldungen aufgeschaltet werden.
In der EN 54 Normenreihen gibt es für alle Komponenten einer Brandwarnanlage Unterkategorien z.B. die EN 54-3 für die akustische Signalgeber und die EN 54-7 für optische Rauchmelder. Alle Komponenten einer Brandwarnanlage müssen EN 54 zertifiziert sein.
Auch die Funkübertragung der einzelnen Komponenten und die Übertragungssicherheit ist in der Produktnorm EN 54-25 definiert und wird gesondert zertifiziert.
Die Anwendung und die Vorgaben wie eine Brandwarnanlage zu installieren ist, wird unter anderem in der Deutschen Vornorm V VDE 0826 Teil 2 definiert.
Brandmeldeanlagen (BMA)
Brandmeldeanlagen werden in der Regel direkt zu einer Feuerwehr aufgeschaltet und werden für Zweckbauen, Industrieanlagen usw. verbindlich gefordert. Das Schutzziel von Brandmeldeanlagen ist der Schutz von Leben durch frühzeitige Branderkennung und der Schutz von Sachwerten und der Umwelt.
Auch bei Brandmeldeanlagen müssen alle Produkte vollumfänglich nach der europäischen Produktnormenreihen EN 54 geprüft und zertifiziert sein. In der EN 54 Normenreihen gibt es für alle Komponenten einer Brandwarnanlage Unterkategorien z.B. die EN 54-3 für die akustische Signalgeber und die EN 54-7 für optische Rauchmelder.
Für die Installation, Planung und Wartung von Brandmeldeanlagen gelten besondere Vorschriften. Die Planung, Installation und Wartung ist in der VDE 0833 Teil 2 und der DIN 14675 geregelt.