Rechtslage und Normen
Beim Brandschutz geht es um professionelle Sicherheitstechnik zum Schutz von Personen und Sachwerten. Normativ lässt sich der anlagentechnische Brandschutz grob in 4 Kategorien einteilen.
Für die Einstufung und Klassifizierung eines Objektes sollte ein Brandschutzkonzept bzw. ein Brandschutzgutachten die Grundlage für eine Detailplanung sein. Je nach Klassifizierung gelten
unterschiedliche Produktnormen, Anwendungsnormen und Planungsrichtlinien.
Unten aufgeführt eine kurze Übersicht der wichtigsten Normen und den entsprechenden Begrifflichkeiten.
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Kategorie 1
Rauchmelderpflicht
In Deutschland sind in allen Bundesländern Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist in den entsprechenden Landesbauordnungen festgeschrieben. Die Rauchwarnmelder müssen zugelassen sein nach der Europäischen Produktnorm EN 14604. In dieser Produktnorm sind die technischen Anforderungen an den Rauchwarnmelder definiert.
Die Anwendung und die Vorgaben, wo und wie ein Rauchwarnmeldern zu installieren ist, sind in der DIN Norm 14676 geregelt. Dort ist auch festgelegt, dass Rauchmelder in allen Schlafräumen, Fluren und Rettungswegen zu installieren sind.
Diese Rauchwarnmelder können Stand-Alone Rauchwarnmelder sein, funkvernetzt oder Teil eines Alarmsystems sein – wenn der Rauchwarnmelder nach der Produktnorm EN 14604 zugelassen ist.
ProduktempfehlungenWohnungen und Bauten mit wohnungsähnlicher Nutzung.
EN 14604
DIN 14676 Teil 1 und Teil 2
Frühzeitige Warnung von anwesenden Personen vor Brandrauch und Bränden
Kategorie 2
GefahrenWARNanlage (GWA)
Gefahrenwarnanlagen sind Alarmsysteme, welche unterschiedliche Gefahren wie Einbruch, Brand, Überfall, Notruf, Überflutungen und sonstige technische Störungen detektieren. Diese umfassenden Alarmsysteme können kabelgebunden oder funkbasiert sein. Gefahrenwarnanlagen und Alarmsysteme müssen nach der europäischen Produktnorm EN 50131 zertifiziert sein. Je Objektart und Risikoklassifizierung wird in der EN 50131 nach Sicherungsgrade SG 1 bis SG 3 unterschieden. Wenn in einer Gefahrenwarnanlage auch Rauchmelder installiert werden, müssen diese nach der Europäischen Produktnorm EN 14604 zugelassen sein. Die Anwendung und die Vorgaben wie ein Gefahrenmeldesystem zu installieren ist, wird unter anderem in der Deutschen Vornorm V VDE 0826 Teil 1 definiert.
ProduktempfehlungenKleine Sonderbauten (Kindergärten, Heime, Kitas, Seniorenheime, Schulen, Hotels, Pensionen bis 60 Betten).
EN 50131 und EN 14604
DIN V-VDE 0826-Teil 1
Frühzeitige Warnung von anwesenden Personen vor Brandrauch und Bränden
Kategorie 3
BrandWARNanlage (BWA)
Brandwarnanlagen sind Brandmeldeanlagen ohne eine Aufschaltung zu einer Feuerwehr. Bei Brandwarnanlagen müssen alle Produkte vollumfänglich nach der europäischen Produktnormenreihe EN 54 geprüft und zertifiziert sein. Mit Brandwarnanlagen dürfen nur Brandgefahren aufgeschaltet werden. In der EN 54 Normenreihen gibt es für alle Komponenten einer Brandwarnanlage Unterkategorien z.B. die EN 54-3 für die akustischen Signalgeber und die EN 54-7 für optische Rauchmelder.
Alle Komponenten einer Brandwarnanlage müssen EN 54 zertifiziert sein. Auch die Funkübertragung der einzelnen Komponenten und die Übertragungssicherheit ist in der Produktnorm EN 54-25 definiert.
Die Anwendung und die Vorgaben wie eine Brandwarnanlage zu installieren ist, wird unter anderem in der Deutschen Vornorm V VDE 0826 Teil 2 definiert.
ProduktempfehlungenKleine Sonderbauten (Kindergärten, Heime, Kitas, Seniorenheime, Schulen, Hotels, Pensionen bis 60 Betten).
EN 54
DIN V-VDE 0826-Teil 2
Frühzeitige Warnung von anwesenden Personen vor Brandrauch und Bränden
Kategorie 4
BrandMELDEanlagen (BMA)
Brandmeldeanlagen werden in der Regel direkt zu einer Feuerwehr aufgeschaltet und werden für Zweckbauen, Industrieanlagen und große Gewerbeoobjekte usw. verbindlich gefordert. Das Schutzziel von Brandmeldeanlagen ist der Schutz von Leben durch frühzeitige Branderkennung und der Schutz von Sachwerten und Umwelt. Auch bei Brandmeldeanlagen müssen alle Produkte vollumfänglich nach der europäischen Produktnormenreihen EN 54 geprüft und zertifiziert sein. In der EN 54 Normenreihen gibt es für alle Komponenten einer Brandwarnanlage Unterkategorien z.B. die EN 54-3 für die akustischen Signalgeber und die EN 54-7 für optische Rauchmelder.
Für die Installation, Planung und Wartung von Brandmeldeanlagen gelten besondere Vorschriften. Die Planung, Installation und Wartung ist in der VDE 0833 Teil 2 und der DIN 14675 geregelt.
ProduktempfehlungenZweckbauten im öffentlichen Bereich, Industrieanlagen, große gewerbliche Objekte.
EN 54
VDE 0833 Teil 2, DIN 14675 Teil 1+2
Frühzeitige Warnung von anwesenden Personen vor Brandrauch und Bränden